Inhaltsverzeichnis
Was ist die GOT?
Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung und regelt, wie Tierärztinnen und Tierärzte ihre Leistungen berechnen. Die derzeitige Grundfassung trat am 22. November 2022 in Kraft und ersetzte die Verordnung von 1999. Sie setzt einen verbindlichen Gebührenrahmen; ähnlich der GOZ für Zahnärzte ist sie kein frei verhandelbarer Preiskatalog.
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HanseMerkur Tarife prüfen * * Affiliate-Link. Ihr Preis ändert sich nicht.Die GOT verfolgt mehrere Ziele:
- ✓Schutz vor Dumpingpreisen in der Veterinärmedizin
- ✓Transparenz für Tierbesitzer
- ✓Faire Vergütung veterinärmedizinischer Leistungen
- ✓Gewährleistung der Leistungsqualität in der Tiermedizin
Wie ist die GOT aufgebaut?
Die GOT gliedert sich in mehrere Paragraphen, die zusammen den Rahmen für jede Tierarztrechnung bilden:
- ✓§ 1 GOT – Grundsatz: Die Gebühren richten sich nach der GOT und dem Gebührenverzeichnis in der Anlage. Sie gilt für alle tierärztlichen Leistungen, auch für Praxen in der Rechtsform einer GmbH.
- ✓§ 2 GOT – Gebührenhöhe: Der Steigerungssatz (1-fach bis 3-fach) wird nach billigem Ermessen bestimmt – abhängig von Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt und den örtlichen Verhältnissen.
- ✓§ 4 GOT – Notdienst: Regelt die pauschale Notdienstgebühr von 50 € (netto) für Behandlungen nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
- ✓§ 7 GOT – Rechnungsbestandteile & Fälligkeit: Die Vergütung wird fällig, sobald eine Rechnung erteilt wurde; diese muss die einzelnen Leistungen nachvollziehbar ausweisen.
- ✓§ 10 GOT – Wegegeld & Reiseentschädigung: Bei Hausbesuchen fällt ein Wegegeld an (3,50 € je Doppelkilometer, mindestens 13 €).
Die einzelnen Gebührensätze selbst sind im Gebührenverzeichnis (Anlage zur GOT) als feste Euro-Beträge festgelegt – anders als bei der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) gibt es in der GOT keinen variablen Punktwert.
GOT-Begriffe und Positionen im Überblick
Die offizielle Bezeichnung lautet Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, kurz Tierärztegebührenordnung (GOT). Das Gebührenverzeichnis gliedert sich in Teil A mit Grundleistungen wie der allgemeinen Untersuchung, Teil B „Besondere Leistungen“, etwa eine Infusion oder das Anlegen eines Verbands sowie Teil C nach Organsystemen einschließlich Anästhesie. Eine Injektionsnarkose steht daher nicht unter den Grundleistungen. Bescheinigungen und Atteste haben eigene Positionen. Verbrauchsmaterial, Arzneimittel und Auslagen sind von diesen Gebühren zu unterscheiden. Die Bundestierärztekammer (BTK) veröffentlicht ein erklärendes Merkblatt. Bei einzelnen Abrechnungsfragen ist die zuständige Landestierärztekammer eine Anlaufstelle.
Die GOT 2022 Novellierung – Was hat sich geändert?
Am 22. November 2022 trat eine umfassend neu gefasste GOT in Kraft. An der Verordnung war das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beteiligt. Die abgelöste Fassung von 1999 war zuvor bereits mehrfach geändert worden, zuletzt 2020. Deshalb ist die Novelle weder mit einer erstmaligen Gebührenordnung noch mit einer pauschalen Erhöhung jeder Rechnung gleichzusetzen.
Wichtigste Änderungen der GOT 2022:
Gründe für die Novellierung
Die Novelle sollte den Gebührenkatalog an die wirtschaftlichen und fachlichen Bedingungen tierärztlicher Praxen anpassen. Die betriebswirtschaftliche Grundlage und der Leistungskatalog werden 2026 erneut wissenschaftlich untersucht. Dabei geht es unter anderem um Personal- und Sachkosten sowie die Abbildung moderner tiermedizinischer Leistungen. Faire Vergütung soll ermöglichen, dass:
- ✓Tierärzte ihre Praxen wirtschaftlich führen können
- ✓Investments in moderne Technik rentabel sind
- ✓Fachkräfte angemessen bezahlt werden können
Aktuelle Entwicklungen 2026
Die GOT wird 2026 wissenschaftlich evaluiert. AFC Public Services ist nach eigener Projektinformation von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung damit beauftragt; untersucht werden Gebührenhöhe und Leistungskatalog. Die Projektseite beschreibt eine laufende Befragung und Auswertung. Daraus folgt noch keine neue Gebührenordnung. Für die Tabellen hier gilt der am 07.09.2026 geprüfte Gesetzestext: Grundfassung 2022, zuletzt geändert im März 2023. Einen späteren Reformtermin oder eine bestimmte Preisänderung nennen wir ohne verabschiedete Regelung nicht.
Schützen Sie Ihr Tier vor hohen Tierarztkosten
Jetzt Tarife vergleichenGOT 2026 – die Sätze auf einen BlickWas Tierärzte je nach Aufwand berechnen dürfen
Die GOT-Sätze erklärt: 1-fach, 2-fach, 3-fach und 4-fach
Die GOT definiert für jede Leistung einen Gebührensatz als Rechenbasis. Dieser Satz kann dann mit verschiedenen Faktoren multipliziert werden. Hier ist das System im Detail:
Definition: Der einfache Satz ist der Ausgangsbetrag im Gebührenverzeichnis und die reguläre Untergrenze. Eine Unterschreitung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Unkomplizierte Fälle können eine niedrigere Satzwahl innerhalb des Rahmens rechtfertigen; der Ort allein bestimmt keinen festen Faktor.
- Einfache Untersuchungen
- Impfungen bei unkomplizierten Patienten
- Unkomplizierte Routinebehandlungen, abhängig vom Einzelfall
Hintergrund: Der 1-fache Satz verhindert Dumpingpreise und sichert eine Mindestqualität der veterinärmedizinischen Versorgung.
Definition: Der zweifache Satz ist ein möglicher Multiplikator innerhalb des Gebührenrahmens, kein gesetzlicher Standard für jede normale Behandlung. Im tierärztlichen Notdienst bildet er grundsätzlich die Untergrenze.
- Medizinische Behandlungen mit moderatem Zeitaufwand
- Operationen ohne Komplikationen
- Behandlungen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, ohne festen Stadt- oder Landtarif
- Alle Notdienstbehandlungen (mindestens 2-fach)
Rechenbeispiel: Zahnsteinentfernung mit Scaling und Politur nach Nr. 932 kostet beim zweifachen Satz 123,94 Euro netto. Narkose, Untersuchung und weitere tatsächlich notwendige Leistungen kommen gesondert hinzu. Das Beispiel belegt keine allgemein übliche Satzwahl.
Definition: Der 3-fache Satz wird bei schwierigen, zeitaufwändigen oder komplizierten Behandlungen nach billigem Ermessen angesetzt. Erst wenn der Tierarzt darüber hinausgehen will, muss die Überschreitung des 3-fachen Satzes vorab in Textform vereinbart werden.
- Operationen mit Komplikationen
- Spezialistische Behandlungen
- Sehr schwierige oder angespannte Patienten
- Behandlung durch spezialisierte Fachkräfte
Rechtliche Anforderung: Die Satzwahl innerhalb des Rahmens muss den Kriterien des § 2 und billigem Ermessen entsprechen. Eine besondere Vereinbarung ist regulär für eine Überschreitung des dreifachen Satzes erforderlich, im Notdienst oberhalb des vierfachen Satzes. Sie muss vor der Leistung in der gesetzlich vorgesehenen Textform getroffen werden. Auf Verlangen ist die Rechnung näher aufzugliedern.
Definition: Im Notdienst darf der vierfache Satz innerhalb des gesetzlichen Rahmens ohne gesonderte Gebührenvereinbarung angesetzt werden. Außerhalb des Notdienstes setzt ein Überschreiten des dreifachen Satzes eine vorherige Vereinbarung nach § 5 voraus. „Vierfach“ ist daher kein ausnahmslos auf Notdienste beschränkter Rechenwert.
- Notdienstbehandlungen bei besonders komplizierten Fällen
- Lebensrettende Notfalleingriffe
Wichtig: Eine vorherige Vereinbarung in Textform ist erst nötig, wenn der Tierarzt über den 4-fachen Satz hinausgehen will – außerhalb des Notdienstes bereits ab einer Überschreitung des 3-fachen Satzes.
Eine kompakte Schnell-Erklärung der einzelnen Steigerungssätze – und warum eine gute Tierkrankenversicherung den 4-fachen Satz abdecken sollte – finden Sie in unserem Ratgeber GOT-Sätze erklärt: 1-fach bis 4-fach Satz.
Wie entscheiden Tierärzte über den Satz?
Bei der Wahl des GOT-Satzes spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
| Faktor | Einfluss auf den Satz |
|---|---|
| Schwierigkeit der Leistung | Ein höherer Aufwand kann einen höheren Faktor rechtfertigen. |
| Zeitaufwand | Erforderliche Dauer im Einzelfall berücksichtigen. |
| Patienten-Temperament | Relevant, soweit es Schwierigkeit oder Zeitaufwand verändert. |
| Örtliche Verhältnisse | Ein gesetzliches Kriterium, kein fester Stadt- oder Landtarif. |
| Wert des Tieres | In § 2 ausdrücklich genannt; die Gesamtumstände zählen. |
| Zeitpunkt | Im Notdienst grundsätzlich mindestens zweifach; reguläre Sprechstunden gesondert beachten. |
Wie setzt sich eine Tierarztrechnung zusammen?
Eine korrekte Tierarztrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein. Hier ist der detaillierte Aufbau:
Die 4 Komponenten einer Tierarztrechnung:
1. Gebühren nach GOT (Honorare)
Die Einzelleistungen werden nach der Gebührenordnung berechnet. Beispiel:
- €Allgemeine Untersuchung (Hund/Katze): 23,62 € × 2 (Satz) = 47,24 €
- €Impfstoff-Injektion bei Hund/Katze (Nr. 221): 11,50 € × 2 = 23,00 € netto; Impfstoff, Untersuchung und Bescheinigung sind getrennte Positionen.
2. Verbandsmaterial & Medikamente
Neben den Gebühren können tatsächlich verbrauchte oder abgegebene Materialien und Arzneimittel berechnet werden, soweit sie nicht bereits im Leistungsansatz enthalten sind. Allgemeine Praxiskosten sind durch die Gebühren abgegolten; eine Leistung darf nicht doppelt bewertet werden. Mögliche gesonderte Kosten sind:
- •Desinfektionsmittel
- •Nahtmaterial
- •Spritzen, Kanülen, Tupfer
- •Allgemeine Praxiskosten sind bereits durch die Gebühren abgegolten
- •Medikamente (mit Kostenvergütung)
3. Mehrwertsteuer (19 %)
Die GOT-Gebührensätze enthalten keine Umsatzsteuer. Bei regulärer Umsatzbesteuerung kommen 19 % hinzu; die Rechnung weist die Steuer aus. Sonderfälle, etwa eine rechtmäßig angewandte Kleinunternehmerregelung, sind gesondert zu beurteilen.
4. Zusatzkosten (optional)
- •Fahrtkosten für Hausbesuche
- •Notdienstgebühr (50 € netto)
- •Weitere Leistungen nur mit einschlägiger GOT-Position oder zulässiger Analogbewertung
Praktisches Beispiel einer Rechnung:
| Allgemeine Untersuchung Hund/Katze (Nr. 16) | 23,62 € × 2 | 47,24 € |
| Impfstoff-Injektion (Nr. 221) | 11,50 € × 2 | 23,00 € |
| Impfbescheinigung (Nr. 87) | 6,16 € × 1 | 6,16 € |
| Venöse Blutprobenentnahme (Nr. 627) | 10,26 € × 2 | 20,52 € |
| Großes Blutbild im Praxislabor (Nr. 618) | 23,52 € × 1 | 23,52 € |
| Impfstoff und Verbrauchsmaterial – reine Rechenannahme | 15,00 € | |
| Zwischensumme (netto) | 135,44 € | |
| MwSt. 19 % | 25,73 € | |
| Gesamtbetrag (brutto) | 161,17 € | |
*Diese Musterrechnung kombiniert amtliche Einzelgebühren mit einer ausdrücklich angenommenen Material- und Impfstoffsumme. Sie ist kein Praxisangebot und kein Standardprogramm für jeden Impftermin. Weitere Leistungen können erforderlich sein. Bewahren Sie Rechnungen auf; die Voraussetzungen zum steuerlichen Absetzen von Tierarztkosten sind gesondert zu prüfen.
Tipp: Notdienst-Kosten absichern
Der 4-fache GOT-Satz im Notdienst kann teuer werden. Eine Tierkrankenversicherung schützt vor hohen Kosten.
Jetzt Tarife vergleichenDie wichtigsten GOT-Positionen im Überblick
Hier ist eine Tabelle der häufigsten Tierarztbehandlungen mit den aktuellen GOT-Basissätzen und Multiplikatoren:
| Leistung | 1-facher Satz | 2-facher Satz | 3-facher Satz |
|---|---|---|---|
| Untersuchungen | |||
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund/Katze (Nr. 16) | 23,62 € | 47,24 € | 70,86 € |
| Beratung ohne Untersuchung (Nr. 1) | 11,26 € | 22,52 € | 33,78 € |
| Impfungen & Injektionen | |||
| Injektion s.c./i.m., Hund/Katze – etwa bei Einzel- oder Kombinationsimpfung, ohne Impfstoff (Nr. 221) | 11,50 € | 23,00 € | 34,50 € |
| Impfbescheinigung (Nr. 87) | 6,16 € | 12,32 € | 18,48 € |
| Intravenöse Injektion (Nr. 224) | 17,25 € | 34,50 € | 51,75 € |
| Laboranalysen | |||
| Venöse Blutprobenentnahme, je Tier (bis vier Tiere) (Nr. 627) | 10,26 € | 20,52 € | 30,78 € |
| Großes Blutbild, maschinell im Praxislabor (Nr. 618) | 23,52 € | 47,04 € | 70,56 € |
| Harnuntersuchung mit Teststreifen (Nr. 981) | 5,14 € | 10,28 € | 15,42 € |
| Bildgebung | |||
| Erste oder zweite Röntgenaufnahme, jeweils (Nr. 166) | 26,53 € | 53,06 € | 79,59 € |
| Dritte und jede weitere Röntgenaufnahme, jeweils (Nr. 167) | 18,03 € | 36,06 € | 54,09 € |
| Ultraschalldiagnostik, außer Trächtigkeitsuntersuchung (Nr. 180) | 58,92 € | 117,84 € | 176,76 € |
| Zahnmedizin | |||
| Zahnsteinentfernung mit Scaling und Politur, ohne Narkose (Nr. 932) | 61,97 € | 123,94 € | 185,91 € |
| Zahnextraktion, einfach (Nr. 951) | 10,26 € | 20,52 € | 30,78 € |
| Weitere Einzelpositionen | |||
| Injektionsnarkose intravenös, Hund/Katze, ohne Arzneimittel (Nr. 320) | 24,19 € | 48,38 € | 72,57 € |
| Wundtoilette (Nr. 418) | 20,54 € | 41,08 € | 61,62 € |
*Amtliche Einzelgebühren nach GOT, jeweils netto und mit rechnerischem 1-, 2- und 3-fachen Satz. Keine Komplettpreise. Beim Röntgen zählen die Aufnahmen einzeln: Vier Röntgenaufnahmen ergeben beispielsweise 2 × 26,53 € + 2 × 18,03 € = 89,12 € netto beim einfachen Satz, zuzüglich gegebenenfalls weiterer Positionen. Ein Komplettpreis für Impfung, Narkose oder Wundversorgung lässt sich aus einer Einzelposition nicht ableiten.
Notdienstgebühren: Was kostet der Tierarzt nachts und am Wochenende?
Die Notdienstregelung der geltenden GOT berücksichtigt Behandlungen zu den gesetzlich bestimmten Nacht-, Wochenend- und Feiertagszeiten. Die 50-Euro-Pauschale wurde bereits 2020 eingeführt; die heutige Rechtsgrundlage ist § 4 GOT. Für während dieser Zeiten angebotene reguläre Sprechstunden gilt § 2 Abs. 2 letzter Satz. § 4 Abs. 2 begrenzt die Pauschale in derselben Angelegenheit auf einmal, auch bei mehreren Tieren desselben Halters.
Die Notdienstgebühr im Überblick:
- €Pauschale Notdienstgebühr: 50,00 € (netto) je Inanspruchnahme (§ 4 GOT)
- 🕒Aktuelle Rechtsgrundlage: § 4 GOT; 50 € netto entsprechen regulär 59,50 € brutto
- ✓Zusätzlich: Behandlungskosten mindestens im 2-fachen, höchstens im 4-fachen Satz
- ✓Plus: 19 % MwSt. auf Notdienstgebühr und alle Leistungssätze
Wann gilt die Notdienstgebühr?
| Zeitraum | Gültig | Mindest-Satzfaktor |
|---|---|---|
| Täglich 18:00 – 08:00 Uhr | Nachts | 2-fach |
| Freitag 18:00 – Montag 08:00 Uhr | Wochenende | 2-fach |
| Ganztägig an gesetzlichen Feiertagen | Feiertag | 2-fach |
| Werktag außerhalb der Notdienstzeiten | Regulärer Gebührenrahmen | 1-fach; Ausnahmen nach GOT |
Praktisches Beispiel: Notfall nachts
| Allgemeine Untersuchung Hund/Katze (Nr. 16, 2-fach) | 47,24 € |
| Venöse Blutentnahme (Nr. 627, 2-fach) | 20,52 € |
| Großes Blutbild im Praxislabor (Nr. 618, 2-fach) | 47,04 € |
| Injektion s.c./i.m. (Nr. 221, 2-fach) | 23,00 € |
| Notdienstgebühr 50 € plus Arzneimittel/Material 25 € (Rechenannahme) | 75,00 € |
| Zwischensumme (netto) | 212,80 € |
| MwSt. 19 % | 40,43 € |
| Gesamtbetrag (brutto) | 253,23 € |
Hinweis: Das Beispiel verwendet reale GOT-Positionen, keine typische Rechnung für jeden erbrechenden Hund. Die angenommenen Arzneimittel- und Materialkosten betragen 25 Euro netto. Die Notdienstgebühr kommt grundsätzlich zusätzlich hinzu; reguläre Sprechstunden sind in § 2 Abs. 2 gesondert geregelt, die einmalige Pauschale je Angelegenheit und begründete Ausnahmen in § 4.
GOT-Sätze für die häufigsten Operationen
Die folgenden OP-Positionen zeigen den amtlichen einfachen Satz und seine Multiplikatoren. Der zweifache Satz ist ein Rechenbeispiel, kein nachgewiesener Durchschnitt. Welche Position zur Operation passt, hängt von Methode und Eingriff ab; Narkose, Überwachung, Untersuchung, Arzneimittel, Material und Nachsorge können zusätzlich anfallen.
| Operation | 1-facher Satz | 2-facher Satz | 3-facher Satz |
|---|---|---|---|
| Kastration: reine Eingriffsgebühren | |||
| Kastration Kater (Nr. 378) | 30,32 € | 60,64 € | 90,96 € |
| Kastration Kätzin – Ovarektomie (Nr. 601) | 56,48 € | 112,96 € | 169,44 € |
| Kastration Kätzin – Ovariohysterektomie (Nr. 605) | 89,00 € | 178,00 € | 267,00 € |
| Kastration Rüde (Nr. 377) | 70,60 € | 141,20 € | 211,80 € |
| Kastration Hündin – Ovarektomie (Nr. 600) | 128,27 € | 256,54 € | 384,81 € |
| Kastration Hündin – Ovariohysterektomie (Nr. 604) | 192,00 € | 384,00 € | 576,00 € |
| Weitere chirurgische Einzelpositionen | |||
| Wundverschluss, ohne Narkose (Nr. 420) | 20,54 € | 41,08 € | 61,62 € |
| Wundtoilette (Nr. 418) | 20,54 € | 41,08 € | 61,62 € |
| Fäden ziehen / Klammern entfernen (Nr. 422) | 8,21 € | 16,42 € | 24,63 € |
| Größere Eingriffe: Methoden beachten | |||
| Tumor-Operation, einfache Position (Nr. 412) | 66,65 € | 133,30 € | 199,95 € |
| Magenaufgasung/Magendrehung beim Hund, einschließlich Fixation (Nr. 470) | 256,55 € | 513,10 € | 769,65 € |
| Kreuzbandoperation – weitere Methoden haben eigene Positionen (Nr. 874) | 230,89 € | 461,78 € | 692,67 € |
| Zusätzliche Positionen nach tatsächlichem Bedarf | |||
| Injektionsnarkose intravenös, Hund/Katze (Nr. 320) | 24,19 € | 48,38 € | 72,57 € |
| Monitoring mit bis zu zwei Parametern (Nr. 349) | 52,96 € | 105,92 € | 158,88 € |
| Verband anlegen oder abnehmen (Nr. 251) | 17,25 € | 34,50 € | 51,75 € |
*Alle genannten Gebührenpositionen stammen aus dem amtlichen Gebührenverzeichnis und sind netto. Die Tabelle zeigt keine vollständigen OP-Rechnungen. Bei Kreuzband-, Tumor- oder Fremdkörperoperationen können je nach Befund andere beziehungsweise weitere Positionen einschlägig sein. Monitoring Nr. 349 ist keine frei erfundene Viertelstundenpauschale.
Beispielrechnung: Kastration Hündin
| Ovariohysterektomie Hündin (Nr. 604, 2-fach) | 384,00 € |
| Allgemeine Voruntersuchung (Nr. 16, 2-fach) | 47,24 € |
| Intravenöse Injektionsnarkose (Nr. 320, 2-fach) | 48,38 € |
| Monitoring bis zwei Parameter (Nr. 349, 2-fach) | 105,92 € |
| Verband anlegen (Nr. 251, 2-fach) | 34,50 € |
| Arzneimittel und Material zusammen – reine Rechenannahme | 75,00 € |
| Zwischensumme (netto) | 695,04 € |
| MwSt. 19 % | 132,06 € |
| Gesamtbetrag (brutto) | 827,10 € |
Diese Berechnung ist eine beispielhafte Auswahl tatsächlich möglicher Gebührenpositionen mit 75 Euro angenommenen Arzneimittel- und Materialkosten. Sie ist weder eine vollständige Standardnarkose noch ein Therapieplan, Praxisangebot oder Durchschnittspreis. Zusätzliche Leistungen wie Zugang, Intubation, weitere Diagnostik und Nachkontrollen richten sich nach dem tatsächlichen Ablauf.
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Schritt-für-Schritt Anleitung zum Rechnung-Prüfen
1. Einzelleistungen kontrollieren
Prüfen Sie: Wurden alle durchgeführten Leistungen abgerechnet?
- ✓Untersuchung durchgeführt? → Muss auf der Rechnung stehen
- ✓Blutabnahme gemacht? → Muss einzeln aufgeführt sein
- ✓Labortests durchgeführt? → Müssen einzeln abgerechnet werden
2. GOT-Sätze überprüfen
Checkliste:
- ✓Sind die Sätze zwischen 1-fach und 3-fach? (Normal ja)
- ✓Ist die Satzwahl anhand des tatsächlichen Aufwands nachvollziehbar?
- ✓Handelt es sich um einen Notdiensttermin? Dann muss mindestens 2-fach berechnet sein
3. Verbrauchsmaterialien
Prüfen Sie: Sind die Materialkosten angemessen?
- €Welche Materialien wurden tatsächlich verbraucht oder abgegeben?
- €Sind Kosten bereits in einer abgerechneten Leistung enthalten?
- €Passen Menge und berechnete Einzelpreise zum dokumentierten Material?
4. Medikamente
Wichtig: Entgelte für Arzneimittel sind gesondert auszuweisen, soweit sie nicht in einer Gebühr enthalten sind. § 9 GOT verweist auf die Arzneimittelpreisverordnung. Ein pauschaler Vergleich mit einem beliebigen Apothekenpreis ersetzt diese Abrechnungsprüfung nicht.
5. Mehrwertsteuer
Berechnung: Alle Positionen × 1,19
- €100 € netto → 119 € brutto (100 × 1,19)
6. Datum und Uhrzeit
Prüfen:
- ✓War es ein Notdiensttermin? Notdienstpauschale, 2- bis 4-fachen Gebührenrahmen und gesetzliche Ausnahmen prüfen
- ✓War es reguläre Sprechzeit? → Normale Sätze korrekt?
7. Erforderliche Rechnungsangaben
Muss auf der Rechnung stehen:
- ✓Name der Praxis
- ✓Adresse
- ✓Rechnungsdatum und Datum der erbrachten Leistung
- ✓Tierart, Diagnose oder Konsultationsgrund und GOT-Nummern
- ✓Rechnungsbetrag, Umsatzsteuer und einschlägige steuerliche Rechnungsangaben
Ihre Rechte als Tierbesitzer
Sie haben das Recht:
- ✓Auf Transparenz: Die Rechnung muss verständlich und detailliert sein
- ✓Auf Nachvollziehbarkeit: Die Satzwahl muss § 2 entsprechen; auf Verlangen ist die Rechnung aufzugliedern
- ✓Auf Kostenklärung: Bei planbaren Eingriffen vorab eine Kostenschätzung und mögliche Zusatzkosten besprechen
- ✓Auf Rechnung: Sie haben Anspruch auf eine ausführliche schriftliche Abrechnung
- ✓Auf Nachfrage: Sie können Positionen hinterfragen – ein seriöser Tierarzt wird diese erklären
Reklamation bei unrechtmäßigen Gebühren
Sollten Sie der Meinung sein, dass Gebühren nicht der GOT entsprechen, können Sie:
- Zunächst mit der Praxis klären
- Beschwerde bei der zuständigen Tierärztekammer einreichen
- Gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen; eine Tierkrankenversicherung enthält nicht automatisch kostenlosen Rechtsschutz
Was tun, wenn Sie die Tierarztrechnung nicht zahlen können?
Auch eine korrekt nach GOT erstellte Rechnung kann bei einem Notfall schnell vierstellig ausfallen. Wenn Sie den Betrag nicht sofort aufbringen können, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- ✓Ratenzahlung oder Stundung: Viele Praxen gewähren auf Nachfrage eine Ratenzahlung – am besten schon vor der Behandlung ansprechen.
- ✓Abrechnungsdienstleister: Einige Praxen arbeiten mit externen Abrechnungsstellen zusammen, die eine Ratenzahlung ermöglichen.
- ✓Kostenvoranschlag einholen: Bei planbaren Eingriffen lassen sich die Kosten vorab schriftlich abschätzen und mit mehreren Praxen vergleichen.
- ✓Finanziell vorsorgen: Rücklagen und ein geeigneter Versicherungsvertrag können Risiken abfedern. Erstattung hängt von Bedingungen, Grenzen und Eigenanteilen ab.
GOT und Tierkrankenversicherung – Was zahlt die Versicherung?
Die GOT ist auch für Tierkrankenversicherungen relevant: Tarife begrenzen die Erstattung häufig auf bestimmte GOT-Faktoren. Für eine Hundekrankenversicherung oder OP-Versicherung sind zusätzlich versicherte Behandlungen, Jahreshöchstleistung, Selbstbeteiligung, Notdienstpauschale und Wartezeiten zu prüfen. Eine hohe GOT-Deckung allein garantiert keine Kostenübernahme.
Wie hängen GOT und Versicherung zusammen?
Tierkrankenversicherungen unterscheiden sich darin, wie sie ihre Kostenübernahme definieren:
- ✓GOT-Grenze: Welcher Faktor wird regulär und welcher im Notdienst erstattet?
- ✓Leistungsumfang: Sind die konkrete Erkrankung, Operation und Nachbehandlung versichert?
- ✓Weitere Grenzen: Jahreslimit, prozentuale Erstattung und Selbstbeteiligung sind getrennte Vertragsmerkmale.
Praktisches Beispiel:
Versicherungsbeispiel: eine medizinisch notwendige OP-Position
Angenommen, eine medizinisch notwendige Ovariohysterektomie der Hündin ist vertraglich versichert. Allein die OP-Position Nr. 604 kostet dreifach 576 Euro netto beziehungsweise 685,44 Euro brutto. Die folgende Rechnung vergleicht rein fiktive Deckungsgrenzen für diese Einzelposition; sie bewertet keine benannten Tarife und keine komplette Behandlung. Eine freiwillige Routinekastration ist nicht automatisch versichert.
| Versicherung | Leistungsgrenze | Übernimmt | Sie zahlen |
|---|---|---|---|
| Rechenfall A | Bis 2-fach für diese Position | 456,96 € | 228,48 € |
| Rechenfall B | Bis 3-fach für diese Position | 685,44 € | 0 €* |
| Rechenfall C | Bis 3-fach, danach 20 % Eigenanteil | 548,35 € | 137,09 € |
*Die Rechenfälle setzen eine versicherte Leistung, erfüllte Wartezeiten und ausreichendes Restbudget voraus. Fall B hat hier rechnerisch keine Selbstbeteiligung; Fall C zeigt einen ausdrücklich angenommenen Eigenanteil. Narkose, Medikamente, Material und weitere Leistungen sind nicht mitgerechnet. Daraus folgt keine Zusage eines Versicherers.
Worauf Sie bei der Versicherungswahl achten sollten:
- ❓Wird der nötige GOT-Faktor erstattet? Prüfen Sie reguläre Behandlungen und den 2- bis 4-fachen Notdienst getrennt.
- ❓Sind Notdienste abgedeckt? – Notfalleinsätze können schnell teuer werden
- ❓Gibt es Leistungsobergrenzen? – Manche Versicherungen zahlen max. X € pro Jahr
- ❓Altersbeschränkungen? – Ältere Tiere sind oft teurer oder ausgeschlossen
- ❓Chronische Erkrankungen? Prüfen Sie Vorerkrankungen und Ausschlüsse. Eine erst während des Vertrags neu auftretende chronische Krankheit ist nicht pauschal ausgeschlossen.
- ❓Wartezeiten? Dauer und Sonderregeln für bestimmte Erkrankungen oder Unfälle stehen im konkreten Vertrag.
Lesen Sie mehr über die Sinnhaftigkeit einer Tierkrankenversicherung in unserem ausführlichen Ratgeber. Für Hundebesitzer haben wir einen eigenen Vergleich der Hundekrankenversicherungen zusammengestellt.
Häufig gestellte Fragen zur GOT
Nein. Die GOT setzt einen Rahmen: Außerhalb des Notdienstes ist maximal der 3-fache Satz ohne vorherige Vereinbarung in Textform zulässig, im Notdienst (nachts, Wochenende, Feiertag) bis zum 4-fachen Satz – ebenfalls ohne gesonderte Vereinbarung. Eine Vereinbarung in Textform ist erst nötig, um diese Grenzen zu überschreiten. Ein Tierarzt kann also nicht einfach willkürlich höhere Gebühren berechnen.
Das ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber gute Praxis. Bei größeren Eingriffen sollten Sie einen Kostenvoranschlag fordern. Das reduziert Überraschungen.
Die Gebühr nach GOT ist die tierärztliche Leistung. Der Preis ist das, was Sie zahlen – also Gebühren + Materialien + Medikamente + MwSt. Die Rechnung zeigt beide.
Das ist legal. Tierärzte wählen ihren GOT-Satz basierend auf:
- ✓Örtliche Verhältnisse nach § 2 GOT
- ✓Zeitaufwand und Zeitpunkt der konkreten Leistung
- ✓Wert des Tieres als eines der gesetzlichen Kriterien
- ✓Schwierigkeit des Falls
Eine individuelle Beratung ohne Untersuchung hat mit Nr. 1 eine eigene GOT-Position: 11,26 Euro netto beim einfachen Satz beziehungsweise regulär 13,40 Euro brutto. Längere oder das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung kann anders einzuordnen sein. Organisatorische Terminfragen sind nicht automatisch eine medizinische Beratung. Fragen Sie vorher, welche Leistung berechnet wird.
§ 4 GOT nennt grundsätzlich 50 Euro netto je Inanspruchnahme, regulär 59,50 Euro brutto. Dazu kommen die Behandlungsgebühren im 2- bis 4-fachen Rahmen. Für reguläre Sprechstunden während dieser Zeiten und weitere gesetzlich geregelte Fälle bestehen Ausnahmen. Die Pauschale wurde bereits 2020 eingeführt.
Das hängt vom Tier ab (reine OP-Gebühr nach GOT, 2- bis 3-facher Satz, netto):
- €Kater: ca. 61-91 €
- €Kätzin: ca. 113-267 € (je nach OP-Methode)
- €Rüde: ca. 141-212 €
- €Hündin: ca. 257-576 € (je nach OP-Methode)
Hinzu kommen die tatsächlich erforderlichen Leistungen für Untersuchung, Narkose, Überwachung, Material, Medikamente und gegebenenfalls Nachsorge sowie die Umsatzsteuer. Dafür gibt es keine einheitliche Narkose- oder Materialpauschale.
Schwierig, da Sie die genauen Sätze der Praxis und alle Zusatzfaktoren kennen müssen. Mit dem Gebührenverzeichnis der Bundestierärztekammer können Sie aber Richtwerte ermitteln.
Sie können:
- Mit der Praxis das Gespräch suchen
- Eine Beschwerde bei der Tierärztekammer einreichen
- Eine zweite Meinung bei einem anderen Tierarzt einholen
Die GOT gilt bundesweit. Der konkrete Faktor berücksichtigt die Kriterien des § 2 einschließlich der örtlichen Verhältnisse. Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Stadt- oder Landtarif; Schwierigkeit, Zeitaufwand und weitere Umstände des Einzelfalls bleiben maßgeblich.
Die GOT wird 2026 wissenschaftlich evaluiert. AFC Public Services ist nach eigener Projektinformation von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung damit beauftragt; untersucht werden Gebührenhöhe und Leistungskatalog. Die Projektseite beschreibt eine laufende Befragung und Auswertung. Daraus folgt noch keine neue Gebührenordnung. Für die Tabellen hier gilt der am 07.09.2026 geprüfte Gesetzestext: Grundfassung 2022, zuletzt geändert im März 2023. Einen späteren Reformtermin oder eine bestimmte Preisänderung nennen wir ohne verabschiedete Regelung nicht.
Tierärzte müssen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT 2022) abrechnen. Je nach Aufwand, Schwierigkeit und Zeitpunkt darf der 1-fache bis 3-fache Satz berechnet werden, im Notdienst der 2- bis 4-fache Satz. Zusätzlich fällt im Notdienst eine pauschale Notdienstgebühr von 50 € (netto) an.
Nein, die GOT gibt einen Rahmen vor (1-facher bis 3-facher Satz, im Notdienst bis 4-facher Satz), innerhalb dessen jeder Tierarzt den konkreten Satz selbst festlegt. Der gewählte Satz hängt von Aufwand, Schwierigkeit und Zeitpunkt der Behandlung ab, weshalb die Preise zwischen Praxen variieren können.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte zur GOT
- GOT ist ein Rahmen, keine Festpreise: Tierärzte können zwischen 1-fach und 3-fach (Notfall: 4-fach) wählen
- Die GOT 2022 ist eine umfassende Neufassung: Gebührenpositionen wurden überarbeitet; eine pauschale prozentuale Preisänderung beschreibt nicht jede Behandlung.
- Notdienstgebühr grundsätzlich 50 € netto: regulär 59,50 € brutto, zusätzlich zu 2- bis 4-fachen Behandlungsgebühren; gesetzliche Ausnahmen beachten.
- Rechnung immer prüfen: Alle Leistungen sollten einzeln und nachvollziehbar aufgeführt sein
- Gesetzliche Kriterien der Satzwahl: Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt, Wert des Tieres und örtliche Verhältnisse; bereits im Leistungsansatz berücksichtigte Kriterien nicht erneut bewerten.
- Versicherung gesondert prüfen: GOT-Faktor, versicherte Leistungen, Jahreslimit und Eigenanteil bestimmen die mögliche Erstattung.
- Sie haben Rechte: Kostenvoranschlag fordern, Rechnungen hinterfragen, Beschwerden bei der Kammer einreichen
- 2026 läuft die Evaluierung: Die wissenschaftliche Überprüfung ist noch keine verabschiedete neue Gebührenordnung.
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Quellen & Referenzen
- Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
- Bundestierärztekammer: GOT 2022
- AFC Public Services: GOT-Evaluation 2026
Quellen und amtliche Gebühren geprüft am 07.09.2026. Gesetzesstand: Grundfassung 2022, letzte Änderung März 2023. Alle Modellrechnungen sind ausdrücklich als Beispiele gekennzeichnet.
